Preise
Unser Nordseechalet "Land in Sicht" steht ab September 2024 für Ihren Urlaub zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen!
Zeitraum | Preis |
01.09.2024 - 08.09.2024 | 189,00 EUR, min. 7 Nächte |
08.09.2024 - 03.11.2024 | 159,00 EUR, min. 7 Nächte |
03.11.2024 - 23.12.2024 | 109,00 EUR, min. 3 Nächte |
23.12.2024 - 05.01.2025 | 189,00 EUR, min 7 Nächte |
05.01.2025 - 07.04.2025 | 109,00 EUR, min. 3 Nächte |
07.04.2025 - 19.06.2025 | 159,00 EUR, min. 7 Nächte |
19.06.2025 - 15.09.2025 | 189,00 EUR, min. 7 Nächte |
15.09.2025 - 03.11.2025 | 159,00 EUR, min. 7 Nächte |
03.11.2025 - 21.12.2025 | 109,00 EUR, min. 3 Nächte |
21.12.2025 - 05.01.2026 | 189,00 EUR, min. 7 Nächte |
Preise pro Übernachtung, Anreise täglich, kein Wechsel an Sonn- und Feiertagen. Mindestaufenthalt zwischen drei und sieben Übernachtungen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter, 0049 174 9193415. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Andrea Mersch.
Die Übernachtungspreise gelten für eine Belegung mit 2 Erwachsenen. Für jeden weiteren Erwachsenen berechnen wir 15 EUR zusätzlich pro Übernachtung. Für Kinder von 6 - 17 Jahren 10 EUR pro Übernachtung, Kinder bis 6 Jahren frei.
Preise inkl. Mwst
Zusätzliche Kosten | Preis | |
Endreinigung | 129,00 EUR |
pro Aufenthalt |
Haustier | 10,00 EUR | pro Nacht und Hund |
Wahlweise Bettwäsche und Handtücher | 28,00 EUR |
pro Aufenthalt/Person |
Saunanutzung |
siehe Infoblatt bei Buchung |
|
Internet und Telefonie sowie Baby-Reisebett und Hochstuhl kostenlos. |
Die Anreise ist immer ab 15:00 Uhr möglich. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen, damit unsere Reinigungskräfte genügend Zeit haben, sie für die nächsten Gäste vorzubereiten.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
(Anlehnung an die Fachgruppe Hotels und Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt oder zugesagt, oder wenn eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig über welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast ist dem Vermieter verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder ortsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung etwa 10 % des Übernachtungspreises. Anzahlungen werden nicht erstattet.
Gerichtsstand ist Recklinghausen.